
Alleinarbeit ist in vielen Branchen Teil des Arbeitsalltags, etwa bei Technikern im Außendienst, in Lager- oder Produktionsbereichen, bei Sicherheits- und Hausmeisterdiensten, in der sozialen Betreuung sowie in der Energie- und Versorgungswirtschaft. Überall dort, wo Personen allein arbeiten und im Notfall nicht sofort Hilfe erhalten können, besteht ein erhöhtes Risiko und eine besondere Verantwortung für Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber sowie die Unfallversicherungen definieren klare Anforderungen an den Schutz von Alleinarbeitenden. Gleichzeitig wächst das Angebot technischer Lösungen, die Unternehmen beim Erfüllen dieser Pflichten unterstützen. Eine moderne Lösung ist das neue System e*inzelarbeiter von e*Message, das Unternehmen eine flexible, skalierbare und zuverlässige Möglichkeit bietet, Alleinarbeitsplätze abzusichern, Notfälle unmittelbar zu erkennen und diese automatisiert zu bearbeiten.
Warum Alleinarbeit besonderen Schutz braucht
Alleinarbeit bedeutet, dass Beschäftigte außerhalb von Sicht- oder Rufweite anderer Personen tätig sind. Besonders kritisch wird dies, wenn zusätzlich erhöhte Gefahren bestehen, zum Beispiel durch körperliche Belastungen, Arbeiten auf Hubsteigern, Tätigkeiten mit elektrischem Strom, Umgang mit Gefahrstoffen oder in unübersichtlichen bzw. sicherheitsrelevanten Bereichen.
Typische Risiken bei Alleinarbeit:
- Sturz, Ohnmacht oder medizinischer Notfall, der unbemerkt bleibt
- Gefährliche Tätigkeiten, bei denen schnelle Hilfe essenziell ist
- Angriffs- oder Konfliktrisiken (z. B. bei Sicherheitsdiensten oder Außendienst)
- Verzögerte Rettung, wenn niemand den Vorfall bemerkt
Entscheidend ist daher: Ein Notfall muss sofort erkannt, gemeldet und für eine umgehende Hilfeleistung an die richtigen Personen unmittelbar weitergeleitet werden.
Rechtliche und regulatorische Grundlagen
Für Arbeitgeber ergeben sich klare Pflichten aus verschiedenen Vorschriften. Die wichtigsten:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5) und Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte im Notfall sicher Hilfe rufen und sich selbst in Sicherheit bringen können
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Zusätzliche technische oder organisatorische Maßnahmen bei gefährlicher Alleinarbeit (§ 8); unverzügliche Hilfe muss möglich sein (§ 25)
- DGUV Regel 112-139 – Personen-Notsignal-Anlagen (PNA): Konkrete Anforderungen an technische Systeme, die Notfälle automatisch erkennen undmelden
- DGUV Information 212-139 – Notrufmöglichkeiten für Alleinarbeitende: Hilfestellung bei Gefährdungsbeurteilung und Auswahl geeigneter Systeme
- Normen wie DIN VDE V 0825-1: Anforderungen an PNA-Hardware, Prüfverfahren und Funktionssicherheit
DGUV-Regeln gelten in der Praxis als Mindeststandard; ihre Einhaltung wird von Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern erwartet.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Ein wirksames Alleinarbeitsschutzkonzept folgt dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich):
- Technische Maßnahmen
- Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
- automatische Sturz- & Bewegungslosigkeitserkennung
- Lage- & Ruhealarme
- manuelle SOS-Funktionen
- Lokalisierung (GPS, Indoor-Ortung)
- robuste Funk- oder Datenkommunikation
- zuverlässige Alarmweiterleitung an Bereitschaftsdienste oder Leitstellen
- Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsanweisung für Alleinarbeit
- definierte Alarmketten
- klare Zuständigkeiten
- regelmäßige Übungen und Tests
- jährliche Unterweisung
- Dokumentation aller Ereignisse
- Persönliche Maßnahmen
- Schulung und Sensibilisierung
- korrekte Nutzung von PNA-Geräten, regelmäßige Geräteprüfungen
Modernes Alleinarbeiterschutzsystem e*inzelarbeiter von e*Message
e*inzelarbeiter ist eine modulare, flexible und normkonforme Lösung für Alleinarbeitsplätze.
Wesentliche Funktionen:
- Mobile Endgeräte mit PNA-Funktionalität
- Automatische Alarmtrigger: Sturz, Bewegungslosigkeit, Lageveränderung, Schlag auf Helm, Totmannfunktion
- Manuelle Notfallauslösung, auch diskret
- Exakte Lokalisierung
- Vordefinierte Alarmierungsabläufe: automatische Benachrichtigung von Hilfskräften, inklusive Eskalation und in Abhängigkeit der Verfügbarkeit
- Verschiedene, voneinander unabhängige Alarmierungswege: App, Telefonanruf, Pager über das e*Message Sicherheitsfunknetz, SMS, E-Mail u. w.
- Modularer Aufbau: Basislösung, später erweiterbar
- Einfache Integration in bestehende IT-Systeme
Das System erfüllt die Anforderungen der DGUV-Regel 112-139 und moderner Sicherheitsstandards.
Weitere Features wie die Überwachung des Akkuladestandes des Mobiltelefons oder die Qualität der Mobilfunkversorgung bieten zusätzliche Sicherheit.
e*inzelarbeiter ist eine leistungsstarke Softwareplattform, die dank ihrer hohen Kompatibilität mit verschiedener Hardware für unterschiedlichste Einsatzfälle im Alleinarbeiterschutz bestens geeignet ist.
Alarmierung im Notfall
Wird ein Notfallalarm durch einen Alleinarbeiter ausgelöst (z. B. SOS, Totmann, Bewegungslosigkeit), startet automatisch ein vordefinierter Alarmierungsablauf. Hilfskräfte werden, abhängig von ihrem Verfügbarkeitsstatus, automatisch über verschiedene Kanäle informiert, z.B. App, Telefon, SMS, E-Mail oder über Pager und das e*Message Sicherheitsfunknetz.
Das Sicherheitsfunknetz bietet eine robuste, satellitengestützte und hochverfügbare Übertragungsstrecke, die unabhängig vom Mobilfunk funktioniert. Dadurch ist die Alarmierung der Rettungskräfte besonders zuverlässig, auch bei Überlastung, Störung oder Ausfall anderer Netze.
Umsetzung im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung: Einstufung in gering / erhöht / kritisch nach DGUV Information 212-139
- Technische Lösung auswählen, z. B. e*inzelarbeiter
- Alarmprozess definieren: szenariospezifische Abläufe und Benachrichtigungskanäle bestimmen
- Unterweisung & Schulung: Akzeptanz und korrekte Nutzung sicherstellen
- Regelmäßige Tests & Übungen: Funktionsprüfung, Alarmübungen
- Dokumentation & Optimierung: kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen
Fazit
Alleinarbeit erfordert besondere Schutzmaßnahmen – gesetzlich, organisatorisch und technisch. e*inzelarbeiter erkennt Notfälle automatisch, löst vordefinierte Alarmabläufe aus und benachrichtigt Hilfskräfte zuverlässig über App, Telefonanruf, SMS, E-Mail oder Paging unter Einbindung verschiedenster Hardware.
Mit diesem integrierten Ansatz erfüllen Unternehmen gesetzliche Anforderungen und schützen Mitarbeitende effektiv vor lebensgefährlichen Situationen.


